- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -
457. Eintrag von am 25.07.2004
Knorpelschaden nach Arbeitsunfall. Zahlt die BG?
0Habe vor 4 Monaten einen Arbeits-Unfall, bin mit beiden Knien bei einem Verkehrsunfall bei 60 KM/h auf einen Gegenstand aufgeprallt, seitdem AU. Da bisherige konservative Therapie (Ultraschall, Strom, KG) keine Besserung brachte, soll nun eine Arthroskopie gemacht werden. Verdacht auf retropatellaren Knorpelschaden in beiden Knien. Jetzt kommt natürlich die BG und fragt genau nach. Der Arzt meint ein Knorpelschaden kann tatsächlich älter sein ohne das man das merkt. hat jemand erfahrung wie eine BG sich verhält?
2. Antwort
von am 28.07.2004
ich habe nach einem Kreuzbandriss nun als spätfolge mit nem Knorpelschaden zu kämpfen. Mir wurde immer gesagt, das es der Nerv sei, aber egal, bei mir müssen sie Zahlen, da das Knie durch den Kreuzbandriss halt kaputt ist. Wie es sich bei dir Verhält, kann ich nicht genau sagen, es sei denn. man findet doch noch was in den Knien, was als Unfallfolge zum vorscheinen kommt. Ich weiss nicht bei welcher BG du bist, sonst schau mal ins Netz unter BG und dort gibt es für jede BG eine Hotline, vielleicht rufst du dort mal an. Viel Erfolg C.
1. Antwort
von am 27.07.2004
A., Falls sich bei der Arthroskopie ein Knorpelschaden findet und man den unzweifelhaft mit dem Unfall in Zusammenhang bringen kann, könntest du eine Anerkennung als Unfalfogen bekommen. Allerdings gibt es erst ab 20% Geld. Aber im allgemeinen gelten Knorpeschäden und Verschleiss nicht als Unfallfolgen. Wenn Du (durch den Arzt) zweifelsfrei beweisen kannst, das Deine lichen Probleme nur auf den Unfall zurüchzuführen sind, muss die BG den Schaden normalerweise anerkennen. Steht da aber z.B. drin, älterer Schaden oder es könnte sein, wird sich die BG sträuben. Eventuell wird dich ein BG-Gutachter dann untersuchen. Bei mir stand: ursächlich auf den Unfall zurückzuführen und damit war die Anerkennung kein Problem mehr. Notfalls Widerspruch einlegen! Es wäre natürlich gut, wenn die BG den Schaden als Unfallfolgen anerkennen würde. Die bezahlen viele Sachen, die die gesetzlichen KK nicht mehr bezahlen. Gute Besserung und B.