- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -
539. Eintrag von am 08.10.2004
Behindertengrad??
0 an Alle,
ich lebe in einer Altstadt und Parkplätze sind immer schwer zu finden. Direkt vor meinem Wohnhaus sind 2 Behindertenparkplätze eingezeichnet, die selten genutzt werden. Das lies bei mir die Frage aufkommen, ab wann man als Körperbehindert gilt und z. B. Anspruch auf einen Behindertenausweis hat. Ich habe Arthrose in beiden Knien und habe Probleme beim Laufen. Wer entscheidet über den Grad meiner Behinderung und welche Folgen hat sowas für mich?
Ich freue mich auf Antworten.
, A.
1. Antwort
von am 09.10.2004
A.,
auf einem Behindertenparkplatz darf derjenige Parken, der einen entsprechenden Parkausweis durch die Stadtverwaltung ausgestellt bekommen hat. Dieser wird dann ausgestellt, wenn das Versorgungsamt eine aussergewöhnliche Gehbehinderung (aG) festgestellt hat. Du musst also zunächst bei dem für die zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung stellen.
Wie dort die aG festgestellt wird ist schon manchmal seltsam... Ich habe selbst diese Ausweise ausgestellt und mich manchmal gewundert, wer alles aussergewöhnlich gehbehindert ist...und bei wem es abgelehnt wurde.
Auf der Seite der Versorgungsverwaltung-badenwuerttemberg kannst Du nachlesen, wie die Einstufung der Behinderung erfolgt. Mein Antrag läuft gerade, habe aber auch noch nichts gehört.
Ach ja, wenn die aG festgestellt wurde und bei Dir vor der Tür oder am Arbeitsplatz Parkdruck herrscht, kannst Du bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf einen personenbezogenen Behindertenparkplatz in Wohungs/Arbeitsnähe beantragen - Der ist dann nur für Dich und kein anderer darf darauf parken.