Versorgungsamt



- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -



  2. Eintrag von am 10.03.2003  
  Versorgungsamt  
  0Ich habe Arthrose in beiden Hüftgelenken,ist es sinnvoll einen
Behinderungsgrad zu beantragen?
Mit freundl.Gruessen
Bergk
 
  10. Antwort von am 10.08.2003  
  ,

ich habe mir vom Landeswohlfahrtsverband Baden eine ProschUEre geholt.
Berhindrung und Ausweiss:-AntRäGe
-Verfahren beim Versorgungsamt
-Merkmale für den
Nachteilausgleich
-GdB-Tabelle

Das Heftchen kostet nichts aber man kann einiges daraus lesen.

von K.
 
  9. Antwort von am 10.08.2003  
  Bergk, Antrag kann man mit einem brauchbaren Befund ( dauernde BeeintrAEchtigung ) ruhig stellen. Die Anerkennung und 'Prozentvergabe' ist allerdings sehr schwierig geworden. 1994 bekam ich auf degenerative VerAEnderungen LWS / BWS, Verwachsungen nach Bauchfellentzündung / Dauerkopfschmerzen / Chronische Gastritis / HUEpftprobleme / 30 %. Habe dann vor 1 Jahr einen Verschlimmerungantrag gestellt, Neu: Schwerer LWS-Bandscheibenvorfall ( keine OP ), BandscheibenvorwOElbug HWS, verbunden mit permanenten Spannungskopfschmerzen, MigrAEne und Ausfallerscheinungen bis in die Finger. Miniskusschaden rechtes Knie und BAEnderanriss.
Kalter zystisch verAEnderter Knoten in der SchildrUEse ( kann bOEsartig werden). OP HWS wurde abgelehnt, da zu gefährlich. SchilddrUEse soll wegen HWS auch erst operiert werden, wenn der Knoten bOEsartig ist. U n d: Schwerstarthrose im linken oberen Sprunggelenk mit nur noch 10 % Bewegung und extremer Gehbehinderung ( nach einem Unfall vor 4 Jahren ).
für all das habe ich nur 10 % ErhOEhung bekommen, d.h. jetzt 40 %. für ein versteiftes Sprunggelnk bekommt man wohl 20 %. Klage seit letztem Jahr vor dem Sozialgericht.
Am 06.06. hab ich dann endlich ein kUEnstliches Sprunggelenk bekommen und bin zur Zeit in ambulanter Reha. Der Prozess vor dem Sozialgericht ruht jetzt. Es besteht ja die gute Aussicht, daß eine Baustelle besser wird. Da ich mich im Laufe der Zeit an die Dauerschmerzen ( überall ) gewöhnt haben sollte - und es dran gegeben hatte, stAEndig zum Orthopäden zu laufen -, macht das Gericht bei einigen Erkrankungen jetzt Abstriche und will die rausnehmen. D.h. sollte ich wieder halbwegs richtig laufen können, kann es passieren, daß die mich runterstufen. Der Arzt, der das Gutachten für`s Gericht erstellt hat, hat mich UEbrigends nie gesehen.
So lAEuft das da. Die psychische BeeintrAEchtigung hatte eine NervenAErztin mit 20 % angesetzt. Wurde überhaupt nicht berücksichtigt.
Mein Rat: Gehe in den VDK, die kennen sich aus und helfen so weit es geht. Machen auch die AntRäGe und vertreten mich vor dem Sozialgericht gegen geringe GebUEhren.

Anne

 
  8. Antwort von am 09.08.2003  
 
Ich habe beim Versorgungsamt ein Antrag beantragt und bin aber auch noch zu mein Bezirk zu einer Behindertenstelle gegangen und habe dort mich mit einer Sozialarbeiterin über mein zustand unterhalten.Ich bekomme von dort aus hilfe wenn auch der Behindertenausweis abgelehnt wird geht Sie für mich im Widerspruch.
Ich weiss ja nicht wann es noch schlimmer wird und so bin ich abgesichert.
HaseC.
 
  7. Antwort von am 07.08.2003  
  ... hat mich mal interessiert, aber auch enttAEuscht.
Ich bin bei meinem 1.Versuch auf 40% GdB gekommen, nachdem ich den Antrag ca. 10 Jahre lang verzOEgert hatte, aber nun frage ich mich, wieso das Sozialamt o h n e röntgenunterlagen auf die 40 % kommt. Die AErzteberichte konnte ich einsehen - super mangelhaft! So habe ich einen Widerspruch eingelegt und gefordert, diese Aufnahmen bei dem folgenden Termin hinzu zu ziehen. Ich habe wirklich grosse Probleme, nehme bei Bedarf Ibupropfen800, die aber kaum noch ewas bewirken, haben auch tolle Nebenwirkungen.
Bin fast ratlos, da ich keinen guten Orthopäden finde, der auch aktiv wird (Ruhestand des bisherigen Arztes). Oft wird man abgefertigt. Hatte persönlich röntgenbilder der letzten Kur angefordert, bekomme sie aber nicht (nur AErzte!). Alles ist sehr bUErokratisch! Wenn man seinen Beruf ausUEbt, sind das alles zusAEtzliche Belastungen. Habe starke Knieschmerzen, mir fehlt mein Hund (seine Zeit war um!) zu täglichen SpaziergAEngen und leider geht es nicht, daß man ein junges, neues Tier mit zur Arbeit (BUEro) nehmen kann. Im Altersheim ist man da schon weiter! Ich merke, wie ich abbaue und das ist schlimm. Lange 'GAEnge' sind nicht mehr möglich. Es soll kein Jammern sein, denn niemand merkt mir es so an, was ich wirklich ertrage, aber das nur nebenbei. Wer schreibt mir mal?
H.
 
  6. Antwort von am 07.05.2003  
  Den Antrag auf Schwerbehinderung gibts auch im Internet unter Versorgungsamt. Leider kann man ihn nicht online ausfUEllen, sondern muss ihn konventionell mit der Post schicken. Und vor allen Dingen: die Bearbeitung dauert...........
 
  5. Antwort von am 17.03.2003  
  Nachtrag zum Eintrag von D.

Leider wird der Arbeitsplatz erst sicherer, wenn man tatsAEchlich einen Ausweis, also eine Anerkennung auf einen GdB von mindestens 50 hat. Ab einem GdB von 30 kann man, wie C. schon sagte, beim Arbeitsamt einen Gleichstellungsantrag stellen. Dies geht aber erst, wenn man berechtigte Angst um seinen Arbeitsplatz hat, also wenn z.B. KUEndigungen im Raum stehen. Dann muss man beim Arbeitsamt diesen Antrag stellen. Dazu muss der Arbeitgeber schriftlich Stellung nehmen, woraufhin dann das Arbeitsamt entscheidet, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht.

Wenn dann tatsAEchlich KUEndigungen anstehen hat der Schwerbehinderte einen besonderen KUEndigungsschutz und der Arbeitgeber kann nur mit Zustimmung der entsprechenden Sozialstelle eine KUEndigung durchbekommen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt allerdings, daß diese Zustimmung nur AEusserst selten noch verweigert wird. Eigentlich geht es nur darum zu sehen, ob der Behinderte nicht doch noch irgendwo anders im Betrieb untergebracht werden kann - wenn nicht, ist die KUEndigung praktisch durch.

Schade, ich hAEtte euch gerne etwas nettteres gesagt.


F.
 
  4. Antwort von am 17.03.2003  
  alle miteinander!
Vielleicht ist es von den Bundesländern her unterschiedlich wie die Beurteilung ausfAEllt (ich komme aus ) Die Vergabe ist jedenfalls knallhart geworden. Ich arbeite bei der Gemeinde und bei mir holen sich unsere Leute die Schwerbehindertenausweise auch ab, deshalb ein kleiner Einblick. Schlau werde ich nie daraus, nach welchen Kriterien die Vergabe erfolgt, manche gehen besser und erhalten mehr Prozente, andere gehen viel schlechter und erhalten weniger Prozente. Doch das betrifft jetzt wirklich ausschliesslich alte Leute, die alle sichtbar nicht mehr so gut gehen. Im Gesetz heisst es, wenn ich mich richtig erinnere 'nicht altersgemAEsse Abnutzung!) Also, das Alter mUEsste immer och eine Rolle spielen! Die AErzte raten oft direkt von einem ErhOEhungs-Antrag ab (wenn schon mal ein Ausweis ausgestellt wurde), mit der BegrUEndung, das Versorgungsamt ist auch schnell mit einer rückstufung. Es ist jedenfalls sehr schwer geworden, 50% zu erhalten, geschweige denn ein 'G'. Ich selber habe beides, doch das schon seit über 25 Jahren und es würde mich, wenn ich mir das so betrachte, gar nicht wundern, wenn es eines Tages heissen würde, ich werde rückgestuft oder muss mal persönlich zur überprUEfung erscheinen, was noch nie der Fall war. Ich persönlich halte mich ganz still und würde einen ErhOEhungsantrag erst stellen, wenn ich wirklich im Rollstuhl landen sollte. Doch wenn jemand merkt, es geht ihm wirklich nicht gut und er hat einen Leistungsabfall und kommt kaum mehr zu seiner Bushaltestelle, geschweige denn mit seinen EinkAEufen in der Hand - dann würde ich nicht zOEgern und es wirklich versuchen! Nur: So leicht wie es einmal war, ist es schon lange nicht mehr!

E.
 
  3. Antwort von am 17.03.2003  
  Es ist immer sinnvoll einen Antrag zu stellen,wenns am Anfang auch erst weniger ist,hat man immer einen Fuss in der TUEr und kann spAEter erhOEhen.Man bekommt evtl. einen Freibetrag auf der Steuerkarte,man darf auch auf Grund der Behinderung keine beruflichen Nachteile in Kauf nehmen.Der Arbeitsplatz wird sicherer,auch wenn man krankfeiern muss.
 
  2. Antwort von am 15.03.2003  
 
Antrag gibt es bei der Gemeinde-Stadtverwaltung. Kann je nach Einstufung Steuerliche, Arbeitsrechtliche (KUEndigungsschutz) Vorteile bringen. Ab 30% kann man einen Gleichstellungsantrag bei Arbeitsamt stellen dadurch geniesst man den gleichen KUEndigungsschutz wie Personen mit 50% GDB
MFG C.
 
  1. Antwort von am 10.03.2003  
 
das würde mich auch interessieren, denn ich habe beginnende Coxarthrose bds., mit Schmerzen und dazu noch Rhizarthrose bds. mit teilweise starken Schmerzen.Wie macht man so etwas?
B.
 




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Stand : 23.03.2004 07:07:45
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