Frage wegen Beinlängendifferenz



- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -



  586. Eintrag von am 13.06.2005 - Anzahl gelesen : 77  
  Frage wegen Beinlängendifferenz  
  0 an alle!Ich habe da mal eine Frage.Und zwar habe ich eine Beinlängendifferenz von ca.2cm.Trotz Schuherhöhung und Einlage habe ich Probleme mit der Hüfte und dem Rücken.Sind bei 2cm schon Haltungsschäden möglich?Momentan habe ich im längeren Bein einen externen Fixateur,wäre es angebracht,aus dem Bein ein Stück rauszunehmen,um die Länge anzugleichen,da ich trotz Erhöhung Probleme habe?Bin für jeden Rat unendlich dankbar!!!  
  3. Antwort von am 17.06.2005  
  A.
unfallbedingt... durch mehrere Frakturen etc. hatte ich eine Beinverkürzungg von ca 2,5 / 3 cm.
Ich war damals 25 Jahre alt und habe mich (ich war 175 cm gross) verkleinern lassen.
Dies deshalb, weil ich , wie das so üblich ist, nicht immer konsequent Schuhe mit Ausgleich getragen habe. Und mir war klar dass das für meine Wirbelsäule/ Rücken nicht gut ist
Ich war/ bin mit der OP sehr zufrieden kann alle Schuhe tragen und brauche keine Schuherhöhung mehr und kann im Sommer auch barfuss laufen.
Für mich hat sich diese Operation in jeder Beziehung gelohnt und ich würde sie sofort wieder machen lassen ( Ist inzwischen über 25 Jahre her )
Ich wünsche dir alles Gute und eine gute Entscheidung

D. 52
 
  2. Antwort von am 13.06.2005  
  B.!
Die Differenz entstand durch mehrere Umstellungen,wurde auch sofort erkannt und mit Schuherhöhungen ausgeglichen.Diese trage ich auch konsequent,aber im Sommer sehe ich nicht ein,in dicken Turnschuhen rumzulaufen.Da die Differenz durch eine OP entstanden ist,und ich ohnehin den Fixateur habe,könnte man eventuell so korrigieren.Ist mit Fixateur auf den Millimeter genau möglich.Deshalb fragte ich.
 
  1. Antwort von am 13.06.2005  
  A.,

Haltungsschäden hängen nicht selten auch davon ab, wie lange es gedauert hat, bis man die Beinlängendifferenz (Beckenschiefstand) erkannt hat und diese dann wieder ausgegellichen hat. Ob das orthop. ugerichtete Schuhwerk dann konsequent getragen wurde. Der Orthopäde kann dir sagen, ob du z.B. eine Skoliose hast, die u.U.davon herrühren könnte oder ob sonst alles okay ist.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass wenn die Wirbelsäule bereits eine Krümmung nach einer Seite aufweist, man ggf. nicht den absolut vollständigen Schuhausgleich durchführt, da sonst die Gefahr besteht, dass sich die Wirbelsäule daraufhin in die entgegengesetzte Richtung krümmt, aber das weiss natürlich auch jeder Orthopäde.

Probleme mit Hüfte und Rücken müssen nicht zwangsläufig oder alleine von dem Beckenschiefstand herrühren.

B.
 




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Stand : 18.06.2005 19:06:10
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