GdB bei einer Coxarthrose



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  825. Eintrag von am 18.02.2007 - Anzahl gelesen : 307  
  GdB bei einer Coxarthrose  
  0!
Ich suche schon seit ewiger Zeit nach Informationen über die GdB bei einer Coxarthrose. Bei mir wurde diese beidseitig diagnostiziert. Ich habe diesen Befund schon seit 15 Jahren. Bisher ging es relativ gut. Eine Lumboischialgie sowie eine Femoralgie beidseitig und der Stellenabbau in meinem beruflichen Umfeld, haben mich nun bewogen einen Antrag auf Anerkennung als behinderter Mensch zu stellen. Ich bin mir aber überhaupt nicht im Klaren, welcher GdB überhaupt in Frage kommt. Über Informationen von Euch würde ich mich sehr freuen..
 
  6. Antwort von am 26.03.2007  
  Ich habe beidseitige Hüftgelenkarthrose und habe seit 1999 einen GdB von 30%. Mein erster Antrag wurde wie erwartet abgelehnt. Auf Anraten meines Orthpäden habe ich damals keinen Widerspruch eingelegt, sondern nach ca. 6 Monaten einen 'Verschlimmerungsantrag' gestellt, der dann auch genehmigt wurde.
Nur zur Info: die Ämter nennen sich heute nicht mehr Versorgungsamt, sondern 'Amt für soziale Angelegenheiten'.
 
  5. Antwort von am 21.02.2007  
  Vielen Dank für die Informationen. Ich werde jetzt den Bescheid abwarten und dann informieren...

Danke und
 
  4. Antwort von am 21.02.2007  
  Heute bekommt man bei einseitiger Coxarthrose 20 % bei zweiseitiger 40 %. Wenn man den Schwerbehindertenantrag beim zuständigen Landratsamt abgibt, wird in der Regel der Antrag zuerst einmal abgelehnt. Ein Widerspruch hat meistens gute Chancen durchzukommen.
Wenn man seinen Antrag bei einem Versorgungsamt einreichen kann, hat man mehr Chancen ihn gleich beim ersten Mal gewährt zu bekommen.
 
  3. Antwort von am 21.02.2007  
 
Du hast ja schon zwei 'fachkundige' Antworten.Ein Hinweis noch. Wer mindestens einen GdB von 30% hat, kann beim Versorgungsamt die 'Gleichstellung' mit einem mindestens 50% Schwerbeschädigten beantragen. Diese wird gewährt, wenn es dem Erhalt des vorhandenen Arbeitsplatzes dient oder dadurch ein neuer erlangt werden kann. Man hat zwar nicht mehr Urlaub oder halbe KfZ-Steuer u.s.w. aber der erweiterte Kündigungsschutz gilt dann auch. Ausserdem sind Arbeitgeber über solch 'gleichgestellte Schwerbeschädigte' froh, weil sie bei der Beschäftigtenzahl von Schwerbehinderten angerechnet werden. Wer als Arbeitgeber zu wenig Schwerbehinderte beschäftigt, muss eine Abgabe an den Staat leisten, die durch 'Gleichgestellte' gemindert wird. Widerspruch ist ein richtiges Mittel zur Durchsetzung der Ansprüche. Scheinbar sind sie Voraussetzung wie man an meinem Beispiel unter Prothesen - Knie - Perspektiven in der Landwirtschaft - meine Antwort an Voschul nachlesen kann.
 
  2. Antwort von am 21.02.2007  
  A. 68,
ich habe eine Coxarthrose re. und eine TEP li und ein LWS Syndrom. Mein GdB beträgt 30 %. Mit diesem kannst du allerdings nichts anfangen, da alle massgeblichen Vorteile erst bei einem Grad von 50 % z.B. Berufsunfähigkeit, mehr Urlaub, erhöhte Kündigungsfrist und dergleichen, beginnen. Aber einen Antrag zu stellen kann nie verkehrt sein, da man sowieso ganz selten im ersten Antrag einen so hohen Gad erhält. Wenn du mit deinen Prozenten nicht einverstanden bist, hast du ja die Möglichkeit Einspruch einzulegen.Also stelle diesen Antrag auf jeden Fall.Schaden kann es nicht.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Alles Liebe Inge
 
  1. Antwort von am 18.02.2007  
  Der Grad der Behinderung (GdB) richtet sich nach der Funktionseinschränkung der Hüften, einschliesslich der Schmerzen, die sich mit der Ischialgie überlagern können. Der behandelnde Orthopäde sollte die Einsteifung und die Folgen der Ischialgie, wie Muskelschwäche dokumentieren, dann kannst Du beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Nach den Anhaltspunkten für ärztliche Gutachtertätigkeit von 1996 liegt der GdB für eine einseitige Coxarthrose bei 30-40, bei der beidseitigen Behinderung bei 50-100, je nach Ausmass. Die Schwerbehinderteneigenschaft trifft erst ab 50 GdB zu.  




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Stand : 31.03.2007 12:47:19
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