Ablehnung des Feststellungsantrages / Koxarthrose



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  878. Eintrag von am 05.07.2007 - Anzahl gelesen : 57  
  Ablehnung des Feststellungsantrages / Koxarthrose  
  0!
Ich habe nun nach über 7 Monaten meinen Bescheid erhalten. Es war schon ein Brief an den Behördenleiter erforderlich, dann hat es noch 3 Tage gedauert.
Nun zum Bescheid.
Der Feststellungsantrag wurde abgelehnt. Es wurde kein messbarer Grad von mindestens 20 festgestellt. Die von mir geltend gemachten sstörungen:
Koxarthrose/Hüftgelenksverschleiss re. 80% / li 20% - Verschleiss der Wirbelsäule/Skoliose – Bluthochdruck – Linksschenkelblock – Psychosomatische Beschwerden
Bedingen keinen GdB.
…die Behinderung sei die Auswirkung einer dauerhaften (länger als 6 Monate anhaltenden), von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichenden Störung der körperlichen Funktion, der geistigen Fähigkeit oder der seelischen auf Teilhabe am Leben in derGesellschaft.
Ich bin absolut platt. Da kann man keine 500m laufen, darf keine Gewichte über 10 KG tragen, liegt vor Schmerzen Nächte wach, rennt von einer Therapie zur anderen und…
Gibt es überhaupt Möglichkeiten erfolgreich Widerspruch einzulegen?
Den Tipp über die werde ich ausführen, doch wie sieht die Meinung von Betroffenen aus?
Über jeden Tipp wäre ich dankbar…


 
  2. Antwort von am 06.07.2007  
  A.,
auch ich habe Mitte Juni einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt aber ich bin dafür dem beigetreten und wir haben den Antrag gemeinsam ausgefüllt. Gestern kam Nachricht vom Versorgungsamt, dass mein Antrag bearbeitet wird. Der erste Schritt ist gemacht, wenn der Rest genauso klappt bin ich zuversichtlich. Ich habe die Hoffnung wenigstens 30% zu erreichen um mich dann gleichstellen zu lassen. Wichtig ist auch, dass die angegebenen Ärzte in ihre Formulare schreiben wie eingeschränkt du durch deine Erkrankung bist. Bist du regelmässig bei deinen Ärzten gewesen und bist behandelt worden? Vielleicht solltest du doch einem Sozialverband beitreten, das Gute am ist auch, sie bieten einen Rechtsschutz und vertreten dich bei Klagen und Berufungen vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten. Versuche es auf diesem Weg nochmal und lass dich nicht unterkriegen.
Ich wünsche dir viel Glück dabei,
lieben , C.
 
  1. Antwort von am 05.07.2007  
  A. 68,
es ist heute üblich, dass zuerst einmal ein Antrag abgelehnt wird. Man solte sofort Widerspruch einlegen. Oft reicht dass schon. Wenn der Widerspruch auch abgelehnt wird kannst du noch klagen. Zu 50 % wird den Klagen stattgegeben.


B.
 




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Stand : 07.07.2007 15:30:28
MaschinenArthrose : X878Y20070707153028Z878 - V136


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