Neues Hüftgelenk - Integrationsvertrag mit der Klinik



- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -



  838. Eintrag von am 06.07.2008 - Anzahl gelesen : 40  
  Neues Hüftgelenk - Integrationsvertrag mit der Klinik  
  0 bin vor 5 Wochen operiert worden, habe jetzt eine neue rechte Hüfte und bin eine Woche zuhause. Da meine Krankenkasse nur einen Integrationsvertrag mit der Klinik hat (habe ich unterschrieben), sind meinem Arzt die Hände gebunden, und er darf mich nicht weiter behandeln. Rezepte für KG kommen aus der Klinik in . Ich wohne in . Wegen 6 Bewegungsbädern musste ich zweimal telefonieren.. Hat jemand von Euch Erfahrung mit einem solchen Vertrag? Kann jemand mir sagen, wie lange man noch Anspruch auf Weiterbehandlung hat? Habe natürlich noch Schmerzen und muss die Krücken benutzen. Ist ja man erst meine erste Hüfte. Also, wer mir ein bisschen Mut machen kann, bitte antworten. Sonst an alle Leidensgenossen/innen. A.  
  2. Antwort von am 07.07.2008  
  A.,

so ein Integrationsvertrag bedeutet, dass die Klinik, meist auch eine Rehaklinik und bestimmte nachbetreuende Ärzte mit der Kasse einen Vertrag geschlossen haben, der genau die Behandlung regelt. Dieser Vertrag ist einmalig, das heisst, dass nur in der Klinik genau die Konditionen beschlossen wurden, die Du unterschrieben hast. Das hat den Vorteil (oder sollte ihn haben), dass die Behandlung nach den aktuellen Behandlungsleitlinien erfolgt und für die behandelnden Ärzte ausserhalb des Budgets abgerechnet wird (also das Budget auch nicht belastet). Du müsstest Unterlagen darüber haben, wo genau drinsteht, wie die Nachbehandlung aussieht. Das müsste die Klinik Dir bei Deiner Unterschift ausgehändigt haben. Wenn die Zeit der vorgesehenen Nachbehandlung überschritten ist oder Du damit nicht zurecht kommst, solltest Du auch jederzeit den Vertrag kündigen können. das müsstest Du am besten mit Deiner Kasse klären (die müssen auch wissen, wie die Nachbehandlung auszusehen hat, denn auch die haben den Vertrag vorliegen.). Mach Dich stark, denn eigentlich sollte so ein Vertrag für den Patienten von Vorteil sein!

Herzliche und gute Besserung,
C.
 
  1. Antwort von am 06.07.2008  
  A.,
so ganz verstehe ich das nicht, mit dem Integrationsvertrag. Was das bedeutet, weisst Du nicht? Hast Du Dich vor der OP nicht erkundigt?
Aber auf jeden Fall solltest Du doch eine Reha machen, ist da nichts in die Wege geleitet worden?
Wenn Du noch im Berufsleben stehst, zahlt das ja eigentlich die RV.
Wegen der Schmerzen und für die Funktion und Gehfähigkeit ist es auf jeden Fall wichtig, Physiotherapie zu machen.
Ich wünsche Dir alles Gute für Deine Genesung.
B.
 




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Stand : 07.07.2008 16:28:08
MaschinenArthrose : X838Y20080707162808Z838 - V148


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