Informationen zum Umbau KfZ und Fahrprüfung bei Knieversteifung
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16. Eintrag von am 21.11.2011 - Anzahl gelesen : 76
Informationen zum Umbau KfZ und Fahrprüfung bei Knieversteifung
0,
ich dachte, ich hätte zum o. g. Thema bereits einmal was geschrieben. Finde das aber nicht mehr. Nachdem ich bereits mehrfach angesprochen wurde, wie denn ein Autofahren mit einem steifen Bein möglich ist, möchte ich kurz hier ein paar Infos zu geben:
Natürlich muss das Auto ein Automatikfahrzeug sein.
Sollte das rechte Bein betroffen sein, muss man - in speziellen Fahrschulen oder bei einzelnen auch 'normalen' Fahrschulen, die so etwas anbieten (war bei mir der Fall) - ein paar Fahrstunden auf einem Automatikfahrzeug ableisten, welches das Gaspedal rechts abgedeckt hat. Man lernt dann mit dem linken Bein zu bremsen und Gas zu geben. Bei mir ging das schnell. Danach muss man aber noch eine richtige Fahrprüfung leisten. Da wird z.B. getestet, ob man in 'brenzligen' Situationen (z. B. Kind rennt auf die Strasse) auch eine Vollbremsung hinbekommt ohne dann das früher verwendete Bein zum Bremsen verwenden 'zu wollen'. Der Fahrprüfer wird während der Fahrt auf einmal 'jetzt' sagen und dann muss die Vollbremsung erfolgen. Die erfolgte und bestandene 'Prüfung' wird dann auch schriftlich vermerkt. Es wird dort stehen, dass man z. B. NUR mit Automatikfahrzeugen mit abnehmaren rechten Gaspedal oder abdeckbaren Gaspedal Fahrzeuge lenken darf.
Weiter muss der Umbau des Fahrzeuges (wenn es sich um das Gaspedal handelt) auch im Fahrzeugschein eingetragen werden.
Zum Sitzen: Wenn da Bein steif ist schwebt es normalerweise in der Luft, sollte man einen normalen Autositz besitzen. Für längere Fahrten ist dies sehr unbequem und auch schmerzhaft. Deshalb kann man seinen Autositz umrüsten lassen. Bei mir war es so, dass wir komplett einen neuen Sitz (in dem Fall einer bestimmten Firma) gekauft haben. Der wurde dann so umgerüstet, dass mein Mann damit auch keine Probleme hat. Man hat den Sitz im Prinzip 'geteilt'. Bei der rechten Hälfte des Sitzes (ich habe eine rechtsseitige Versteifung) wurde das Kissen halbseitig geteilt und dort niedriger gemacht (passend für mein Bein). So liegt es flacher auf dem Sitz und ich kann das Bein ganz normal im Fussraum ablegen. Wenn mein Mann fährt, wird das restliche Kissen mit einem Klettverschluss auf die 'Mulde' gelegt und befestigt, so ist es dann normal benutzbar.
Zu den Kosten: Wenn man (mind. 50 %) erwerbstätig ist und das Kfz für die Fahrt zum Geschäft benötigt, werden die Kosten für den Kauf eines Fahrzeuges teilweise und der Umbau komplett übernommen. Hierfür ist der Rentenversicherungsträger zuständig (Rentenversicherung Bund).
Ich hoffe, dass ich euch weiterhelfen konnte.
A.
6. Antwort
von am 26.11.2011
Addendum: ich hab mir noch ein paar andere Meinungen zum Thema Führerscheinprüfung eingeholt. Die Meinung war, dass das mit der erneuten Prüfung eine Kann-Bestimmung ist. D.h. der TÜV kann auf eine erneute Prüfung mit dem umgebauten Kfz bestehen, muss aber nicht.
Das erscheint mir plausibel. Wie gesagt, ein TÜV weiss ja von meinem Umbau und die hat mein Bein gar nicht interessiert, auch wenn es rechts versteift ist.
Vielleicht bestehen die besonders bei grössereren Umbauten darauf wie Handgasbedienung oder Lenkung mit den Füssen, wenn jemand keine Arme hat.
Ansonsten würde ich jedem Menschen mit Handicap raten, umbauen lassen, etwas üben auf dem Hof in der Werkstatt, wo man war und dann einfach losflitzen. Meckert der TÜV, kann man sich immer noch darüm kümmern. Hatte man vorher einen Führerschein, ist man eh immer auf der sicheren Seite, er verliert ja nie seine Gültigkeit.
Malte
5. Antwort
von am 25.11.2011
E.!
Ich hab das rechte Knie versteift und die beim TÜV hat es bei TÜV Prüfungen nie interessiert, dass ich das Gaspedal links habe, ich fahr natürlich auch Automatik. Mein Linksgas ist im Kfz Schein eingetragen. Ich weiss nicht mehr, ob es ein Fahrlehrer war oder eine Kfz Zulassungsstelle, mir wurde gesagt, solange der Halter für die technischen Voraussetzungen sorgt, dass er sein Kfz sicher führen kann, ist alles okay. Und, ein Führerschein verliert niemals seine Gültigkeit nach Eintritt eines Handicaps. Vielleicht haben sie euch das mit der Pflicht zur Prüfung auch nur gesagt, weil sie Kohle machen wollen. Die sind ja nicht eigennützig... Wie gesagt, mein TÜV in hat mein Bein nie interessiert und mit der Eintragung vom Linksgas war die Sache erledigt.
In diesem Sinne, gute Fahrt :-)
Das ist doch die Hauptsache, dass wir nun alle schön mobil unterwegs sind :-)
Ein anderes Thema ist das mit dem Sitzen, da bin ich auch gerade dran, aber das ist wieder ein anderes Thema *stöhn*
LG Malte
4. Antwort
von am 24.11.2011
melde mich auch einmal zu Wort.....
ich habe ja meinen Führerschein erst vor gut zwei Jahren gemacht und da hatte ich die Arthrodese bereits im linken Knie.....ALLERDINGS MUSSTE ICH AUTOMATIK machen
Ich musste meine Papiere ganz normal anmelden und die wurden vom TÜV geprüft und dieser hat denn entschieden ich brauche keine zusätzliche (medizinische) Prüffahrt machen...ABER EBEN NUR WEIL AUTOMATIK UND LINKS VERSTEIFT
Muss aber dazu erwähnen das mir sofort gesagt wurde es würde anders aussehen
- 1. wenn ich einen Schaltwagen fahren würde - 2. wenn ich das rechte Knie versteift hätte
denn hätte eine ZUSÄTZLICHE PRÜFFAHRT erfolgen müssen
Mal abgesehen davon das wenn wirklich etwas passieren würde Dir jede Versicherung nen Strick draus drehen würde!
3. Antwort
von am 23.11.2011
A.,
mein Pedalumbau ist natürlich vom TÜV abgenommen und ich hab ihn auch in den KFZ-Schein eintragen lassen. Ohne TÜV Abnahme geht es ja auch gar nicht. Spätestens bei der Hauptuntersuchung würde der TÜV Mensch fragen, 'was für ein komisches Pedal' das ist und ohne TÜV Abnahme hätte man da ein Problem.
Bei der Führerscheinprüfung bin ich anderer Meinung. Mir hat niemand gesagt, dass man eine Prüfung ablegen muss. Soweit ich informiert bin, bist du als Halter oder Fahrer verpflichtet, ein Fahrzeug so herzurichten, dass du es sicher führen kannst. Wenn du die technischen Voraussetzungen schaffts, hast du dem Gesetz genüge getan. Ein Führerschein verliert NIE seine Gültigkeit, auch nach Eintritt einer Behinderung nicht, eine erneute Prüfung kann daher gar nicht gesetzlich verlangt werden. Denn, solange der Halter die technischen Voraussetzungen schafft, dass das Kfz sicher zu führen ist, ist das okay.
Aber gut, wie es oft im Leben so ist, zwei Experten, drei Meinungen :-) Hauptsache wir kommen sicher nach Haus :-)
PS: ich notiere mir übrigens, wieviele km ich mit dem Umbau fahre, damit weise ich auch nach, dass ich das Kfz sicher führen kann. Das hat vor jedem Gericht bestand. Wenn ich schon 15ooo km mit dem Umbau gefahren bin, kann niemand behaupten, ich könnte das Kfz nicht sicher führen.
Malte
2. Antwort
von am 23.11.2011
ich hatte den Führerschein auch schon vor der Arthrodese. Es gibt womöglich wirklich Firmen, die Umbauten durchführen und den vorgenommenen Umbau nicht beim TÜV anzeigen (dort wird der Umbau begutachtet, Einzelabnahme eines Fahrzeuges). Das ist aber nicht erlaubt. Nach dem TÜV (das Auto wird normalerweise von der Firma, die den Umbau macht, dort vorgefahren) erhält man Papiere, die aufzeigen, dass der Umbau in Ordnung ist und man muss zum Landratsamt dies in seine Papiere eintragen lassen. Auch bei Spoilern oder anderen 'Schnickschnackumbauten' wird dies durchaus verlangt.
Nach dem Umbau ist ist durchaus eine Fahrprüfung notwendig, die aufzeigt, ob du sicher das Fahrzeug lenken kannst. Und hierfür bekommst du dann auch eine 'Unbedenklichkeitsbescheinigung'.
Hierfür gibt es klare rechtliche Vorgaben! ich bezweifle, dass es sich bei solchen - gravierenden - Dingen nur um landesweite Gesetzeslage handelt. So, wie mir das bei meiner Umbaufirma mitgeteilt wurde, gilt dies bundeweit.
Wenn du das nicht machst und du wirst nicht erwischt, hast du Glück. Sollte jedoch ein Unfall passieren, wird keine Versicherung der Welt dir in irgendeiner Weise Kosten erstatten!
Als anderes Beispiel ist es auch so, dass du - wenn du z. B. kurzsichtig bist - auch nur dann mit einem Auto fahren darfst, wenn du Kontaktlinsen oder eine Brille trägst. Und auch das steht in deinen Papieren mit drin.
Ich halte mich an die Gesetzesvorgaben und habe diese hier aufgezeigt. Wenn jemand dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tut, dann ist das sein eigenes Ding und Risiko. Ich persönlich finde das aber nicht in Ordnung. Das muss jeder für sich selber entscheiden.
A.
1. Antwort
von am 23.11.2011
Ich habe weder eine erneute Fahrprüfung abgelegt, noch war ich in einer Fahrschule. Ich hatte den Führerschein schon vor der Arthrodese. Ich habe das Gaspedal nach links verlegen lassen und bin einfach losgefahren... Das Gaspedal ist im Kfz Schein eingetragen. Bei TÜV Prüfungen von meinem Auto hat auch der TÜV nix wissen wollen. Ein vorhandener Führerschein verliert nach Eintritt einer Behinderung ja nicht seine Gültigkeit. Der Halter ist nur verpflichtet, für Fahrsicherheit zu sorgen. Wenn du Fahrstunden genommen hast ist das okay zur Übung, aber Pflicht ist das sicher nicht.
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