Spondylarthrose und Schwerbehinderung



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  400. Eintrag von am 08.02.2011 - Anzahl gelesen : 13  
  Spondylarthrose und Schwerbehinderung  
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aufgrund einer künstlichen Herzklappe, einer Rohrprotese im Aortenbogenbereich und einer umfangreichen Aortendissektion habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50. In meinem Entlassungsbericht steht, dass ich noch für 6 Stunden täglich für leichte Arbeiten arbeitsfähig wäre. Nun ist ja auch noch eine Spondylarthrose im LWS-Bereich hinzugekommen, durch die ich mich erheblich beeinträchtigt fühle. Ich kann weder lange laufen noch stehen oder irgendwas machen. Wenn ich abends 30 Minuten zum Kochen in der Küche gestanden habe, bin ich platt. Auch Einkaufsbummel sind zeitlich sehr begrenzt. Keine Ahnung, wie ich dabei erwerbstätig sein soll.

Jetzt meine Frage: hat einer von euch aufgrund einer Spondylarthrose einen Schwerbehindertenausweis und wenn ja, mit welchem GdB?

Ich würde mich freuen, wenn ich Antworten bekäme, auch wenn kein Ausweis vorhanden ist und warum nicht.

Werde das Thema auch nochmal bei meinem Hausarzt ansprechen.

Herzliche
A.
 
  1. Antwort von am 08.02.2011  
  A.,
nach meinen Erfahrungen werden bei der Entscheidung über den GdB 'nicht einfach alle Krankheiten mit der entsprechenden GdB-Zuordnung' addiert.
Du kannst also nicht die einzelnen Diagnosen mit einem bestimmten GdB in Zusammenhang bringen (Dann käme man ja unweigerlich bei mehreren Krankheiten auf über 100 %).
Ich würde an Deiner Stelle aber auf jeden Fall einen Verschlimmerungsantrag stellen, weil die Spondylarthrose offensichtlich bisher noch nicht berücksichtigt worden ist.

Zu der Frage der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit spielt der GdB meines Wissens nur eine sekundäre Rolle.
Es geht im Grundsatz um die Frage, ob man überhaupt arbeiten kann - und da haben entsprechende Einschränkungen allenfalls Einfluss darauf, für welche Tätigkeiten man überhaupt noch geeignet ist.

Mit anderen Worten: man kann u.U. nicht arbeitsfähig für überwiegend stehende Tätigkeiten - sehr wohl aber für sitzende Tätigkeiten sein.

Ich drücke Dir die Daumen bei dem Verschlimmerungsantrag bzgl. Neufestsetzung des GdB.
Falls Du noch Fragen hast, kannst Du mir auch gerne in meine Info-Box schreiben.


B.
 




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