- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -
1534. Eintrag von am 28.08.2015 - Anzahl gelesen : 62
Grad der Behinderung
0 Ihr Lieben, ich möchte heute gerne mal von euch wissen ob Ihr nach der Hüft-Tep einen 'Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft' gestellt habt. Ich habe bereits eine vorliegende Behinderung (Augenkrankheit) für die ich einen Grad von 30 bekomme. Meine Sozialberaterin in der REHA-Klinik hat mit mir gemeinsam einen Änderungsantrag, auf Grund meiner Hüft-Tep links am 27.04.15, ausgefüllt in der Hoffnung höher gestuft zu werden. Heute habe ich Post bekomme, es bleibt bei den 30 %. Ich erwähnte in dem Antrag dass es demnächst zur zweiten Hüft-Tep kommen wird. Wie ist das bei euch?
, A.
6. Antwort
von am 30.08.2015
A. Ich kann Dir auch nur die Antwort 30% senden, obwohl es bei mir zu mehreren Nach-Ops gekommen ist und ich nun bei vielen Dingen eingeschränkt bin. Zu den 30% zählen auch meine anderen Behinderungen (Wirblsäulenschaden, grüner Star, Schwerhörigkeit etc.)
G.
5. Antwort
von am 30.08.2015
Vielen Dank für euren Antworten LG
4. Antwort
von am 28.08.2015
Hi,
ich habe auch eine Hüft-TEP und auf der anderen Seite eine sehr starke Arthrose und einen Grad von 30 bekommen. Wenn man sich den Katalog anschaut dann gibt es bei Hüften nicht mehr als Grad 30.
E.
3. Antwort
von am 28.08.2015
A.,
ich habe auf beiden Seiten Hüftteps und gleichfalls 30%. Die hatte ich schon vor den OPs und es wird ja davon ausgegangen, dass es sich danach bessert und nicht verschlimmert. Bin - wie Klaus - der Ansicht, mehr gibt's nicht so schnell. , D.
2. Antwort
von am 28.08.2015
A.,mit dem Grad der Behinderung ist das so eine Sache.Es kommt immer darauf an,wie stark du durch eine Krankheit behindert bist am normalen Leben teilzunehmen.Nach einer HTEP-OP die ohne Komplikationen abgelaufen ist,ist man ja in der Regel wieder beweglicher als vorher.Da kann es auch schon mal passieren,dass wenn man vorher durch eine hochgradige Arthrose kaum mehr laufen konnte und dafür einen Grad der Behinderung von z.B.40 hatte,man nach der erfolgreichen Op auf 30 oder sogar weniger runtergestuft wird.Ausserdem werden nicht alle Krankheiten vom Grad der Behinderung her gesehen zusammengezählt,sondern es zählt erst einmal die Haupterkrankung,bei Dir z.B.die Augenerkrankung mit 30%,alles andere würde dann prozentual dazugerechnet oder auch nicht,hängt auch vom Gutachter ab.Du kannst aber auch Widerspruch zu dem neuen Bescheid einlegen,wenn Dein Arzt einen entsprechenden Bericht dazu schreibt,oder Du wartest bis die zweite HTEP drin ist und versuchst es noch einmal.LG Dore
1. Antwort
von am 28.08.2015
A.,
bei meinen TEP rechtes Knie 30%. Mehr gibts nicht ;-)
Klaus
Grad der Behinderung
- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -