Wann und was muss man dem Arbeitgeber von einer geplanten Knie-Op erzählen?



- Erfahrungsberichte und Dokumentation - Deutsches Arthrose Forum -



  2599. Eintrag von am 02.04.2014 - Anzahl gelesen : 103  
  Wann und was muss man dem Arbeitgeber von einer geplanten Knie-Op erzählen?  
  0Ich werde ende April am Knie Operiert : doppelseitiger Oberflächen Ersatz (Doppelschlitten),Wenn die Op gut gelingt werde ich mich auch für eine Prothese am anderen Knie entscheiden,weil sie beide totall kaputt sind. Ich bin berufstätig, arbeite in der Pflege auf 50 % Stellenanteil( Nachtwache).Mit Schmerzen,Schmerzmittel,und Freizeitausgleich habe ich das 10 Jahre so durchgezogen. Jetzt werde ich für längere Zeit Ausfallen, und ob ich danach wieder arbeiten kann weis ich auch nicht . Wann und vorallem was muss ich dem arbeitgeber erzählen? Hat jemand Erfahrung damit?  
  3. Antwort von am 07.04.2014  
  ihr lieben,ich danke allen , die mir geantwortet haben, Ende April geht es los ich bin voller Hoffnung. Der Arbeitgeber ist nicht begeistert,aber er hat zumindest die Möglichkeit zu planen

LG Nina
 
  2. Antwort von am 07.04.2014  
  A.!
Einfach auch fairerweise solltest Du Deinem Abeitgeber mitteilen, dass Du für längere Zeit ausfällst und auch so zeitig, dass er Ersatz einplanen kann.
Ich war im Pflegedienst tätig und weiss aus eigener Erfahrung, dass bei einem längerfristigen Ausfall oder einen Ausscheiden aus dem Arbeitsplatz eher die Möglichkeit besteht einen Ersatz zu suchen , als wenn man nur scheibchenweise mit der Realität herausrückt.
Ich habe nach 2 Arthroskopien am Knie und einer Umstellungsosteotomie noch 10 Jahre weiterarbeiten können, aber mit einer KnieTEP würde ich Dir nicht empfehlen weiter in der Pflege zu arbeiten, denn es gibt Gewichtsbeschränkungen, sonst lockert sich unter Umständen das Kunstgelenk, und es lässt sich ja auch bei Dir wahrscheinlich nicht umgehen, dass Du mal schwere Patienten heben musst.
Für die OP ( OPs?) wünsche ich Dir alles Gute!
C.
 
  1. Antwort von am 02.04.2014  
  A.,
im Entgeltforzahlungsgesetz steht sinngemäss, dass man eine Erkrankung und deren voraussichtlichen Dauer (soweit bekannt) unverzüglich angeben muss. Dort steht nicht, dass man bereits krank sein muss. Bei einer geplanten OP ist das Datum der OP gleichbedeutend mit dem Beginn der Erkrankung. Um irgendwelchen Missverständnissen aus dem Weg zu gehen, würde cih sofort die OP anzeigen. Was man nicht angeben muss, ist der Grund für die OP. Dazu ist man nicht verpflichtet, aber letztendlich ist es m.E. -in einem solchen Fall- auch egal. Etwas anderes wäre es z.B. bei einer Erkrankung wegen psychischer Gründe (Depressionen o.ä.). Das würde ich meinem AG in der Regel auch nicht mitteilen.

Karlheinz
 




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Stand : 12.04.2014 10:29:17
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